Welche Führerscheinklasse brauche ich für E-Roller oder E-Chopper?
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, welche Führerscheinklassen für welche Fahrzeuge notwendig sind. Wenn du mit einem E-Roller oder E-Chopper unterwegs sein willst, hängt das von der Höchstgeschwindigkeit und Leistung deines Fahrzeugs – aber auch von deinem Alter und deinem Führerscheindatum – ab. Wir geben dir hier den vollständigen Überblick.
E-Roller bis 25 km/h – ganz ohne Führerschein
Elektromobile und E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten als "Mofas". Sie dürfen ohne Führerschein gefahren werden, wenn:
- Du vor dem 1. April 1965 geboren bist
- Oder du eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt (ab 15 Jahren möglich)
Für alle vor dem 01.04.1965 Geborenen reicht der Personalausweis als Nachweis. Eine Prüfbescheinigung oder ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Falls du nach diesem Datum geboren bist und keinen Führerschein hast, brauchst du eine einfache Mofa-Prüfbescheinigung – keine Prüfung im klassischen Sinne.
E-Roller bis 45 km/h – mit Führerschein AM oder B
Wenn dein E-Roller oder E-Chopper bis zu 45 km/h schnell ist, brauchst du entweder:
- Führerschein Klasse AM – Mindestalter: 15 Jahre
- Oder Führerschein Klasse B (Auto) – AM ist automatisch enthalten
Besonders praktisch: Wer den Autoführerschein besitzt, darf ohne weitere Schulung direkt aufsteigen – viele unserer beliebten Modelle wie der Star-Biker M1P Custom (auch Mangosteen M1P oder Futura X9) oder der Star-Biker Chopper 6.0s (auch Luqi HL6.0) sind mit 45 km/h zugelassen und dürfen legal mit Klasse B gefahren werden.
E-Roller & E-Chopper bis 125 cm³ / 11 kW – mit Klasse A1 oder Erweiterung B196
Wenn du ein kraftvolleres Modell fahren willst – etwa den Star-Biker Chopper M1PS PRO (auch Mangosteen M1PS oder Futura Angry Blake) mit 85 km/h oder den Shelwy Italian PRO (auch Dreem, Emco, Tisto oder Kito) mit 90 km/h, brauchst du eine der folgenden Optionen:
Führerschein Klasse A1:
- Ab 16 Jahren möglich
- Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern mit bis zu 125 cm³ und max. 11 kW
- Enthält die volle Fahrberechtigung für Deutschland und EU-Ausland
Führerscheinerweiterung B196:
Wenn du bereits den Führerschein Klasse B besitzt, aber keinen A1-Schein hast, kannst du mit einer kurzen Schulung ebenfalls 125er fahren:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Keine Prüfung, nur eine Schulung in der Fahrschule (9 Unterrichtseinheiten)
- Nur in Deutschland gültig
Diese Erweiterung ist perfekt für alle, die ihren Autoführerschein aufwerten möchten – ohne den Aufwand einer klassischen Motorradausbildung.
Sonderregelung für Führerscheine der alten Klasse 3 (vor 01.04.1980)
Wer seinen Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht hat, profitiert von einer Sonderregelung:
- Du darfst automatisch Fahrzeuge der Klasse A1 fahren – also auch unsere leistungsstärkeren 125er E-Roller und E-Chopper – ganz ohne zusätzliche Schulung oder Prüfung.
Das gilt für alle, die ihren alten "grauen" oder "rosa" Führerschein noch besitzen oder bereits in die neue EU-Klasse B umgeschrieben haben. Die Berechtigung bleibt erhalten – auch wenn sie nicht explizit im Führerschein steht.
Du bist vor dem 1. April 1965 geboren? Dann brauchst du gar keinen Führerschein – zumindest für 25 km/h E-Mobile
Diese oft übersehene Ausnahme kann für viele eine echte Mobilitätschance sein:
- Wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist, darfst du ein Elektromobil oder E-Roller bis 25 km/h auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Das gilt z. B. für unsere vierrädrigen Seniorenmobile oder kleine 25er E-Roller – ideal für den Stadtverkehr oder kurze Strecken. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, solange du fahrtüchtig bist.
Du möchtest 125er E-Chopper fahren? Informiere dich jetzt zur B196-Erweiterung
Mit der Führerschein-Erweiterung B196 kannst du ganz unkompliziert vom Auto zum 125er E-Chopper aufsteigen – ohne Prüfung, ohne Stress.
Auf unserer Infoseite zur B196 erklären wir dir:
- Wie die Schulung abläuft
- Welche Modelle du fahren darfst
- Was du dafür brauchst
- Und wie wir dich dabei kostenlos unterstützen
Du hast Fragen zu den Führerscheinregelungen oder brauchst Hilfe bei der Auswahl?
Die rechtlichen Regelungen rund um E-Roller, E-Chopper und Führerscheinklassen können auf den ersten Blick etwas unübersichtlich wirken – gerade wenn es um Ausnahmen, Altersgrenzen oder Sondergenehmigungen geht. Aber keine Sorge: Wir helfen dir weiter.
Ob du dir nicht sicher bist, welches Modell zu deiner Fahrerlaubnis passt, du mehr über B196 erfahren möchtest oder Unterstützung bei der Fahrschulsuche brauchst – unser Team ist für dich da.
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