125er E-Chopper oder E-Roller fahren mit Autoführerschein – so funktioniert’s mit B196
Du interessierst dich für einen leistungsstarken Elektroroller oder E-Chopper mit einer Geschwindigkeit von bis zu 125 km/h, hast aber nur den Autoführerschein der Klasse B? In Deutschland ist das dank der Führerschein-Erweiterung B196 inzwischen problemlos möglich – und das ganz ohne Prüfung.
Mit der richtigen Beratung und einem kurzen Weg über eine zertifizierte Fahrschule kannst du schon bald auf deinem neuen E-Chopper durchstarten. Wir unterstützen dich dabei – von der Auswahl deines Fahrzeugs bis hin zur Vermittlung an eine Fahrschule in deiner Nähe.
Was bedeutet die B196-Erweiterung?
Die Führerscheinerweiterung B196 erlaubt es Autofahrerinnen und Autofahrern, leichte Krafträder bis 125 cm³ bzw. elektrische Leichtkrafträder bis 11 kW zu fahren – darunter fallen auch unsere leistungsstärkeren Elektrofahrzeuge bis 125 km/h.
Diese Regelung wurde in Deutschland im Jahr 2020 eingeführt, um mehr Menschen den Zugang zur umweltfreundlichen Mobilität zu ermöglichen – und das ohne die Hürde einer theoretischen oder praktischen Führerscheinprüfung.
Voraussetzungen für die Erweiterung B196
Bevor du mit der Schulung starten kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du bist mindestens 25 Jahre alt.
- Du besitzt den Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
- Du nimmst an einer theoretischen und praktischen Schulung in einer anerkannten Fahrschule teil.
- Du musst keine Prüfung ablegen – weder theoretisch noch praktisch.
- Die Erweiterung gilt nur in Deutschland (keine EU-weite Gültigkeit).
Der Ablauf der B196-Schulung in der Fahrschule
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich direkt in einer Fahrschule anmelden. Dort erwartet dich eine kompakte Schulung:
- Theorie: 4 x 90 Minuten
- Praxis: 5 x 90 Minuten
Im Anschluss erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, die du bei deiner Führerscheinstelle einreichen kannst. Dort wird die Schlüsselzahl B196 in deinen Führerschein eingetragen. Damit bist du offiziell berechtigt, 125er E-Roller und E-Chopper in Deutschland zu fahren.
Unser Service: Unterstützung & Fahrschul-Vermittlung für B196
Wenn du bei uns ein 125er-Modell kaufst, helfen wir dir gerne weiter – kostenlos und unkompliziert. Unser Ziel ist es, dich schnell und sicher auf die Straße zu bringen.
Wir bieten dir:
- Vermittlung zu einer Partnerfahrschule in deiner Region (nach Möglichkeit)
- Beratung zur Schulung und Ablauf bei Fragen zur B196-Erweiterung
- Auf Wunsch senden wir dir eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen
- Unterstützung bei der Auswahl des passenden Fahrzeugs – ob sportlich, retro oder komfortabel
Welche Fahrzeuge darfst du mit B196 fahren?
Mit B196 kannst du alle Leichtkrafträder bis 125 cm³ bzw. 11 kW (15 PS) fahren. Für E-Roller bedeutet das: bis 11 kW Nennleistung, max. 125 km/h.
Bei Star-Biker gehören dazu z. B.:
- Star-Biker Bobber Custom (auch Mangosteen M8S)
- Star-Biker Chopper M1PS PRO (auch Mangosteen M1PS oder Futura Angry Blake)
- Shelwy Italian PRO (auch Dreems, Emco oder Tisto)
- Sunra Robo S
- Horwin EK3, Horwin SK3 und Horwin SK3 Plus
Häufig gestellte Fragen zur B196-Erweiterung
Nein. Es ist weder eine theoretische noch praktische Prüfung erforderlich. Du musst lediglich an der vorgeschriebenen Schulung teilnehmen und diese vollständig absolvieren.
Nein. Die Schulung muss auf einem Schulungsfahrzeug der Fahrschule stattfinden. Eigene Fahrzeuge sind in der Regel nicht zulässig.
Die Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig – sobald du sie bei der Führerscheinstelle eingereicht hast und die B196-Erweiterung eingetragen wurde, musst du nichts mehr erneuern.
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt – wenn das Fahrzeug für zwei Personen zugelassen ist und du den passenden Helm sowie ggf. Fußrasten und Sitzbank für den Beifahrer hast.
Nach Abschluss der Schulung gehst du mit deiner Bescheinigung zur Führerscheinstelle. Dort wird dir die Schlüsselzahl B196 in deinen Führerschein eingetragen. Ein neuer Kartenführerschein wird erstellt.
Du musst deinen Klasse B Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen. Es wird jedoch keine Mindestanzahl an gefahrenen Kilometern verlangt.
Die Kosten für Schulung und Eintragung liegen je nach Fahrschule und Region zwischen 300 € und 600 €. Hinzu kommen ggf. Gebühren für die Führerscheinstelle (ca. 40–60 €).
B196 ersetzt nicht den A1 oder A-Führerschein. Die Erweiterung gilt nur in Deutschland und nur für Leichtkrafträder bis 125 cm³. Wenn du z. B. auch im Ausland fahren oder stärkere Motorräder fahren möchtest, brauchst du einen „richtigen“ Motorradführerschein.
Du möchtest die B196-Erweiterung machen oder hast Fragen?
Wir beraten dich gerne persönlich und helfen dir weiter – ob zur Fahrzeugwahl oder zur Fahrschulvermittlung.
Für jede Fahrt das passende Modell
View all


Unsere Partner
Das sagen unsere Kunden
Wissenswertes & Insights
View allDu hast eine Frage an uns?
Nutze unser Kontaktformular – wir helfen dir schnell und unkompliziert weiter!